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BgA-Satzung “Demokratieförderung”

Humanistischer Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR

Satzung

des Betriebes gewerblicher Art „Demokratieförderung“ des HVD Nordbrandenburg KdöR

Gemäß § 2 Abs. 2 Buchstabe f der Hauptsatzung des HVD Nordbrandenburg KdöR, in der Fassung vom 12. Dezember 2020 beschließt die Mitgliederversammlung des HVD Nordbrandenburg KdöR für den Betrieb gewerblicher Art „Demokratieförderung“ folgende Satzung:

§ 1 Gemeinnützigkeit und Zweck

  1. Der Humanistische Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR mit Sitz in Bernau verfolgt mit seinem Betrieb gewerblicher Art „Demokratieförderung“ ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zwecke des Betriebes gewerblicher Art sind die Förderung des demokratischen Staatswesens. Der Betrieb gewerblicher Art hat zum Ziel, demokratisches Engagement zu fördern und die Zivilgesellschaft zu stärken, Verfahren demokratischer Beteiligung zu entwickeln und zu etablieren, öffentliches Engagement zu stärken (unter anderem gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung) und in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindlichen Phänomene zu sensibilisieren, eine Kultur der Unterstützung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagments zu entwickeln und einen Dialog zu Sicherheit der Demokratie und Prävention zu etablieren.
  3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
    • Aufbau partnerschaftlicher demokratiestärkender Strukturen durch das Zusammenbringen von kommunalen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft (z.B. Vereine, Verbände, Kirchen) zur Durchführung von unterschiedlichen Projekten (z.B. Partnerschaften für Demokratie: Bundesprogramm Demokratie leben!)
    • Etablierung einer nachhaltigen demokratiefördernden Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur
    • Unterstützung demokratischen Engagements an den vor Ort identifizierten Problemlagen und lokalen Gegebenheiten
    • Verbreitung demokratiefördernder pädagogischer Ansätze sowie die Erprobung und Entwicklung neuer Konzepte, Zugangswege und pädagogischer Arbeitsformen
    • Gründung von Jugendforen, um jungen Menschen die Chance zu geben, ihre Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einzubringen
    • Durchführung von Einzelmaßnahmen vor Ort (z.B. eine Plakataktion, ein Kindertheaterprojekt zum Thema Demokratie, Medienworkshops für Jugendliche, eine Podiumsdiskussion zum Thema geschlechtergerechte Sprache, ein Demokratie-fest, Lesungen, die Erstellung von Lehr- und Informationsmaterialien)
    • Beratung und Unterstützung von Bürger*innen in den Themen Rechtsextremismusprävention, Demokratieförderung und Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Vielfaltgestaltung)
  4. § 2 Selbstlosigkeit

    Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

     § 3 Verwendung der Mittel

    1. Die Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Körperschaft erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes gewerblicher Art.
    2. Der Humanistische Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art „Demokratieförderung“ oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.

    § 4 Begünstigungsverbot

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 5 Auflösung

    Bei Auflösung oder Aufhebung des in § 1 bezeichneten Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebes gewerblicher Art „Demokratieförderung“ an den Humanistischen Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

    § 6 Inkrafttreten

    1. Die Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Nordbrandenburg KdöR am 31.08.2021 in Kraft.
    2. Änderungen oder Ergänzungen der [BgA-]Satzung, die von der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde von Amts wegen vorgeschrieben werden, können vom Vorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR umgesetzt werden und bedürfen keiner gesonderten Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern jedoch spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR mitzuteilen.

    Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des HVD Nordbrandenburg KdöR am 31.08.2021