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BgA-Satzung “Jugendhilfe”

Humanistischer Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR

Satzung

des Betriebes gewerblicher Art “Jugendhilfe” des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe a der Hauptsatzung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, in der Fassung vom 23.12.2019 beschließt die Mitgliederversammlung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR für den Betrieb gewerblicher Art „Jugendhilfe“ des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR folgende Satzung:

§ 1 Gemeinnützigkeit und Zweck

  1. Der Humanistische Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR mit Sitz in Bernau verfolgt mit seinem Betrieb gewerblicher Art „Jugendhilfe“ ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zwecke des Betriebes gewerblicher Art sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Förderung der Kunst und Kultur sowie die Förderung internati-onaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
  3. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
    1. die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch das Unterhalten von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen,
    2. die Unterhaltung von Jugendkunst- und Kulturzentren,
    3. die Trägerschaft von Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Kontext der sozialen Arbeit,
    4. die Beratung zu den Themen Lebensplanung, Familie und Konflikte im Rahmen der offenen Jugendhilfe, lebensweltorientierte Beratungsangebote, z. B. Schulsozialarbeit,
    5. Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenslagen, z. B. in Form von gemeinschaftlichen Wohnformen,
    6. die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen,
    7. die Durchführung von Kursen und Schulungen zu den Themen Menschenrechte, Wertebildung und Toleranz,
    8. die Förderung der Sprache und der Integration, z. B. durch Integrationsreisen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, politische Bildungsprojekte, Erlebnispädagogik, Camps für Kinder mit Fluchterfahrungen,
    9. die Durchführung von Ferienprojekten und -fahrten für Kinder und Jugendliche,
    10. die Förderung der Integration, z. B. durch politische Bildungsprojekte, Erlebnispädagogik, Camps für Kinder mit Fluchterfahrung sowie Schulungen zu den Themen Menschenrechte, Wertebildung und Toleranz sowie
    11. die Beratung im Rahmen der Selbsthilfe, z. B. Betreuung durch einen Sozialarbeiter zur Hilfe in Krisensituationen oder als Begleitung bei Terminen vor Gericht oder Behörden.
  4. Neben kultureller Bildung und Förderung der Kreativität hat die Partizipation der Kinder und Jugendlichen besondere Bedeutung. Sie werden nicht nur bei der Gestaltung der Einrichtungen und des Programms mit einbezogen, sondern auch zur Mitwirkung, Beteiligung und Mitbestimmung in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis animiert. Im Zuge dessen bieten die Einrichtungen sozialraumorientierte und generationsübergreifende Veranstaltungen, Kurse und Projekte an.

§ 2 Selbstlosigkeit

Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

     § 3 Verwendung der Mittel

    1. Die Mittel des Betriebes gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Körperschaft erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Betriebes gewerblicher Art.
    2. Der Humanistische Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art „Jugendhilfe“ oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.

    § 4 Begünstigungsverbot

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 5 Auflösung

    Bei Auflösung oder Aufhebung des in § 1 bezeichneten Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebes gewerblicher Art „Jugendhilfe“ an den Humanistischen Verband Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

    § 6 Inkrafttreten

    1. Die Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR in Kraft.
    2. Änderungen oder Ergänzungen der [BgA-]Satzung, die von der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde von Amts wegen vorgeschrieben werden, können vom Vorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR umgesetzt werden und bedürfen keiner gesonderten Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern jedoch spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Regionalverband Nordbrandenburg KdöR mitzuteilen.

    Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des HVD Berlin-Brandenburg KdöR am 12.12.2020